Initiative Zukunftsenergien

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Geschäftsverteilungsplan Teil 1 von 4

Bild von Administrator

Teil I von IV
für Spendengelder und Zuwendungen sowie Förderungen von Studierenden

 

Erstellt von den Ehrenmitgliedern Mag. Jan Marot und Christoph Walch in Zusammenarbeit
mit dem Vorstand
.


Beschluss: Der Geschäftsverteilungsplan Teil I wurde bei Der Sitzung des Vorstandes am 26.03.08 einstimmig beschlossen. Eine Änderung erfolgt auf Empfehlung der Kommission und durch Beschluss des Vorstandes der IZ.


M i n d e s t u m s a t z der Initiative Zukunftsenergien (IZ) zur Bedienung des Geschäftsverteilungsplans (ausgenommen Spendengelder, diese sind grundsätzlich auf dem Treuhandkonto zu Verwahren, unabhängig vom Umsatz) beträgt mindestens 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend), nicht enthalten sind Umsätze und Gewinne eigener Unternehmen.
 

Die Abgabequote der eigenen Unternehmen wird von Fall zu Fall aufgrund bilanzwirtschaftlicher Möglichkeiten neu entschieden. Der Geschäftsverteilungsplan betrifft ausschließlich die IZ. Die IZ hat sich satzungsgemäß verpflichtet Spendengelder und außerordentlicher
Zuwendungen zu 100% den aufgezählten Zwecken der Entwicklungshilfe des Geschäftsverteilungsplans zu Verfügung zu stellen. Ein unabhängiger Treuhänder überwacht die Mittelverwendung. Über die Entscheidung sind ausschließlich die Mitglieder dazu angehalten, im demokratischen Sinn über die Verwendung der Mittel zu bestimmen.


Spendengelder und Zuwendungen dürfen weder für Werbung noch für Verwaltung im Allgemeinen der IZ verwendet werden. Dementsprechend übernimmt die IZ sämtliche Aufwendungen für Verwaltung und Werbung zur Gänze. Die entsprechenden Kosten werden hierfür im gesamten Werbebudget mit 10% kalkuliert.


Informationspflicht:
Die IZ verpflichtet sich der völligen Transparenz gegenüber allen Interessierten. Aufgeführt werden in jährlich aktualisierten Abständen:
· Kontoständ(e)
· Buchungen
· Empfänger
· Anonyme Abstimmungsergebnisse
· jährliche Berichterstattung über sachgemäße Mittelverwendung

 

T h e m e n s c h w e r p u n k t e:

Es wurde beschlossen, dass sich die Mittelverwendung von Spenden und Zuwendungen sich nach jährlichen Themenschwerpunkten orientiert. Die Schwerpunkte werden von den Mitgliedern beschlossen, stets in Anlehnung an die Ziele der UNO und ihrer Teilorganisationen.
Die IZ richtet hinsichtlich des Beschlusses des Vorstandes zwei Treuhandkonten ein, die unabhängig voneinander beworben werden.


Der Fond I: EZ
Der Fond II: Förderungen für Studierende

Geschäftsverteilungsplan:
20% Werbekosten
15% Verwaltungsaufwand
50% Projektentwicklung
10% F&E
5% Rückstellung


Werbeanteil nach Kategorien der Gesamteinnahme der IZ zu 20%:
1. 30% Werbung (Print, TV)
2. 30% Marketing (Strategie)
3. 30% Kommunikation (PR, Social Networking)
1. 10% Aufwendungen für die Spendenfonds
                      i. zu 5% für die EZ
                      ii. zu 5% für die Förderung von Studenten


Fond 1 für Spenden der Entwicklungszusammenarbeit Hilfe zur Selbsthilfe
 

1. 30% Bildung
                      a. in Infrastruktur
                      b. in Gesellschaft/Medizin
                      c. in Interkulturelle Kommunikation


2. 30% Subsistenzwirtschaftsförderung
                      a. Mikrokredit
                      b. Landwirtschaft
                      c. Wasser/Energiewirtschaft
 

3. 30% Katastrophenhilfe
                      a. Bereitstellung von Finanzmittel (Sofort- und Nothilfe)
                      b. Lebensmittel und Medizinische Sofortversorgung
                      c. Krisen und Katastrophenintervention

 

4. 10% Finanzhilfe für sozial benachteiligte Familien in allen Teilen der Welt, für
                     a. Medizinische Versorgung
                     b. Lebensmittel
                     c. Energie- und Wasserversorgung


Fond II für Förderung von Studenten:

Jeweils 50% für die Unterstützung von hervorragenden, den Bereich des Engagements der IZ betreffende Forschungsarbeiten (auch Diplom- oder Dissertationswerke):
Einerseits den Bereich der Naturwissenschaften (Biologie, Physik und verwandte Fächer) aufgeteilt in drei Förderungen:


                      a. Großes Förderstipendium der IZ für herausragende Leistungen im Bereich der Naturwissenschaften (zu 25 %).
                      b. zwei anerkennende Forschungsstipendien zu jeweils 10 %.
                      c. Ein symbolischer Rest von 5 % der aufgewandten Summe kann vom Gremium der IZ


in Sonderfällen nach Abstimmung der Mitglieder auch während des Jahres vergeben werden, sofern es einen Anlassfall gibt. Wird der Betrag während des Geschäftsjahres nicht verwendet, so kommt er dem Träger des „Großen Jahresstipendiums“ der IZ zugute. Dieser Betrag wird sich IZ-Sonderwürdigung im Bereich der Naturwissenschaftlichen Forschung nennen. Die IZ behält sich vor, betreuende Professoren über die Studienfortschritte potenzieller IZ-Stipendiaten zu kontaktieren und die eingereichten Arbeiten der Bewerber Experten außerhalb der IZ zur Begutachtung vorzulegen.


Die IZ bemüht sich, sofern vonseiten der Studierenden besteht, um eine Vernetzung der Forschungen mit aktiven Mitgliedern der IZ um die Eingliederung von Jungwissenschaftern im Bereich Technik und Entwicklung unterstützend zu begleiten. Ebenso wird ein Essay über die geleistete Arbeit im Newsletter und auf der Website des Forums präsentiert. Sollte die Arbeit nicht abgeschlossen sein, so wird sich die IZ darum bemühen, kontinuierlich über die Fortschritte des geförderten Jungakademikers zu berichten.


Die zweite Fördertranche der Unterstützung von Studierenden ist Forschungsarbeiten aller anderen nicht naturwissenschaftlichen Fächer gewidmet und kann auch auf Absolventen von Kunstakademien, pädagogischer Akademien wie Fachhochschulen ausgeweitet werden.
Für die Vergabe werden Universitäts- und Akademieleiter kontaktiert und gebeten via der Studienvertretungen per E-Mail oder Aushang die IZ-Förderungen betreffend zu informieren.

 

Bewerbefristen werden auf einen Zeitraum von drei Monate im Jahr beschränkt. Sie orientiert sich am Ende des akademischen Jahres mit Juli, was bedeutet, dass die Frist mit April beginnt (dem ersten des Monats) bis zum 30. Juni. Die Auswahl übernimmt ein Expertengremium aus Mitgliedern der IZ. Sowohl Fachverwandte als auch Laien sollen paritätisch die Entscheidung erst per Geheimwahl und späterer Jurorendiskussion die Empfänger bestimmen. Die Vergabe erfolgt in der jährlichen Gala des IZ zum Jahresende in den ersten zwei Dezemberwochen.


Wie bei den Naturwissenschaften gibt es ein Großes Förderstipendium, sowie zwei kleinere. Ziel ist es, auch den abschätzig „Orchideenfächern“ getauften Disziplinen eine Chance zu geben, sich im Bereich nachhaltiger Entwicklung aktiv zu engagieren.


a. Großes Förderstipendium (25 %)
b. Zwei kleine Förderstipendien à 10 %.
c. Sonderwürdigung à 5 %


Selbige 5 %-Regelung wie in den Naturwissenschaften gilt für die nichtnaturwissenschaftlichen Fächer.Dieser Betrag wird sich „Universale IZ-Sonderwürdigung“ nennen.


Anmerkungen:
Die von der IZ vergebenen Förderungen sind von dieser nicht rückforderbar. Die Vergabe erfolgt mit oben genannten Verfahren, Rechtsmittel sind keine gegen den Entscheid des Gremiums zulässig.

 

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Wichtig: Wir von der Inititiative Zukunftsenergien verstehen uns als eine aktive und demokratische Gemeinschaft. Wir träumen nicht nur im Virtuellen von einer besseren Welt, vielmehr wollen wir mit unseren Projekten im Kontext einer globalen, nachhaltigen Entwicklung durch gemeinsames Handeln unseren Forderungen für eine gerechtere Zukunft Nachdruck verleihen. Ein jeder, eine jede kann seinem/ihrem Engagement bei der weltweit einzigartigen Initiative Zukunftsenergien ein Zeichen setzen. Bist auch Du bereit dafür? Dann gib uns hier bescheid.

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Das IZ-Konzept.pdf998.73 KB
IZ kurz erklärt.pdf73.66 KB
Datenschutz für unsere registrierten Mitglieder.pdf7.5 KB
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