Die Auswirkungen auf den Atomwaffensperrvertrag durch das iranische Atomprogramm

Die Auseinandersetzung um das iranische Atomprogramm ist die bisher schwerste Probe für den nuklearen Nichtverbreitungs- Vertrag (NVV). In dieser Krise bündeln sich exemplarisch wichtige Konfliktlinien zwischen den 189 Mitgliedern des NVV wie
• die Debatte zwischen Atomwaffenbesitzern und Nichtkernwaffenstaaten über das Ende doppelter Standards und um die nukleare Abrüstung;
• die Auseinandersetzung um den richtigen Umgang mit Regelbrechern („compliance“);
• Diskussionen um das Recht auf unbegrenzte Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke und eine Verschärfung der Kontrollrechte der Internationalen Atomenergie-Organisation(IAEO) und
• indirekt die Frage, wie mit den außerhalb des Vertrages stehenden Nuklearwaffenstaaten Israel, Indien und Pakistan umgegangen werden soll.
Sollte es nicht gelingen, zu einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung im Nuklearstreit um den Iran zu kommen, drohen sich diese Konflikte zu verschärfen und hätte gravierende Folgen für alle Nichtverbreitungsregime. Eine weitere Entfremdung wichtiger Staaten vom Nichtverbreitungsregime kann zu einem Bedeutungsverlust und damit zu irreparablen Schäden des wichtigsten internationalen Instruments zur Nichtverbreitung von Atomwaffen insgesamt führen. Möglicherweise könnte andererseits von einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung des Konflikts, ein Impuls zur Wiederbelebung des kriselnden NVV bedeuten. Eine solche Entwicklung wäre ein Beleg dafür, dass zwei der Hauptantagonisten innerhalb des Nichtverbreitungsregimes sich um einen völkerrechtskonformen Kompromiss bemühen, statt wie bisher auf maximalistischen Forderungen zu beharren. Eine konsensuale Klärung der strittigen Fragen im Umgang mit dem Iran würde zudem erste Ansätze für eine universelle Lösung der größeren Konflikte bieten, die hinter den konkreten Streitpunkten liegen.
Das nichtverbreitungspolitische „worst case“-Szenario wäre, dass der Iran den Weg Nordkoreas einschlägt und ihn offen verlässt. Insbesondere Befürworter eines härteren Umgangs mit Teheran vermuten, dass dem Iran gegenwärtig nur daran gelegen ist, unter dem Deckmantel des zivilen Programms die zur Herstellung von Atomwaffen nötige Technologie zu erwerben. Sobald Teheran diesen „point of no return“ erreicht hat, fürchten sie, wirft es die Inspektoren der IAEO aus dem Land und erklärt seinen Austritt gemäß Artikel X des NVV.
Eine solche Entwicklung wäre ein Beleg für die These von Rüstungskontrollgegnern, dass der NVV keine hinreichenden Sicherungsmechanismen gegen einen militärischen Missbrauch der zivilen Kernenergie bieten. Damit würde die Leistungsfähigkeit des Systems internationaler Sicherungs- und Verifikationsmaßnahmen insgesamt in Frage gestellt, das schließlich darauf angelegt ist, einen solchen Missbrauch frühzeitig aufzudecken. Sollte sich der Iran dazu bekennen, dass er die Atomwaffenfähigkeit anstrebt, hätte dies auch Folgen in der Region.
Eine Reihe von mind. 13 Staaten in der Regien würden ihre Mitgliedschaft im NVV neu überdenken. Sollten wichtige internationale Meinungsführer wie Ägypten ihre NVV-Verpflichtungen als Nichtkernwaffenstaaten in Frage stellen, droht ein Auseinanderfallen des Vertrages. Gefahren für den NVV bestehen aber auch, ohne dass der Iran aus dem Vertrag ausbricht. Ein Beschluss des Sicherheitsrats, das iranische Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie einzuschränken, ohne dass klare Belege für ein iranisches Atomwaffenprogramm vorliegen, würde zu einer tiefen Spaltung der Staatengemeinschaft führen. Viele Länder des Südens, die Ausfuhr- und Technologiekontrollen der nuklearen Lieferländer ohnehin als diskriminierend ansehen, würden in einem solchen Schritt einen erneuten Beleg für die doppelten Standards des Westens sehen.
Der im Februar 2006 veröffentlichte Bericht der International Crisis Group bemerkt zu Recht, dass bereits die Möglichkeit eines Eingriffs des Sicherheitsrats in die Debatte um die Auslegung der Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten unter Artikel IV des NVV die Krise um das iranische Atomprogramm verschärft. Denn Teheran befürchtet, dass internationale Regeln über den Zugang zur Nukleartechnologie verschärft werden, bevor der iranische Brennstoffkreislauf geschlossen ist. Diese Angst könnte eine Erklärung dafür sein, dass der Iran so große Anstrengungen unternimmt, möglichst schnell über die Technologie zur Urananreicherung zu verfügen. Das zwischen den Vereinigten Staaten und Indien beschlossene Abkommen über die Lieferung ziviler Technologie an Indien, hat den Konflikt zwischen nuklearen Lieferländern und den Ländern des Südens über den Zugang zur friedlichen Kernenergie ohnehin bereits verschärft. Die Bush-Administration will einen internationalen Regelbrecher, der außerhalb des nuklearen Nichtverbreitungsregimes steht, aus geostrategischen Gründen mit dem Zugang zu ziviler Kerntechnologie belohnen.
Gleichzeitig soll der Zugang des NVV-Mitglieds Iran zu dieser Technologie eingeschränkt werden. Der Iran nutzt dies geschickt, um zu argumentieren, dass der Westen mit zweierlei Maß misst. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass eine Lösung des Atomkonflikts im Kontext multilateraler Mechanismen erfolgt. Das P5+1-Angebot von Anfang Juni 2006 und Mai 2008 (die Angebote im Original befinden sich auf der Seite) ist hier ein erster Schritt, weil es offenbar vorsieht, ein langfristiges Abkommen zur Beilegung des Konflikts bei der IAEO zu hinterlegen und durch den Sicherheitsrat zu indossieren.
Fazit: Sollte es dem Iran gelingen, offen Kernwaffen zu erwerben wäre dies das Ende für den NVV, trotz Interesse vieler Staaten für eine Aufrechterhaltung. Würde der NVV im Kern zerfallen, würde das CWÜ und BWÜ in der Bedeutungslosigkeit versinken und die derzeit geostrategische wichtigste Region auf der Erde in ein offenes Wettrüsten treiben. Ein nuklear bewaffneter Iran würde die Sicherheitslage in der Region auf dramatische Art verändern, das unmittelbar Auswirkungen auf die Energiepreise bedeuten würde. Die ohnehin schon angespannte Lage im Nahen- und Mittleren Osten würde sich weiter verschärfen und das Ziel, einen Kernwaffenfreien Nahen Osten zu gestalten, wäre zunichte. Israel betrachtet seine Kernwaffen als Lebensversicherung gegenüber allen feindlich gesinnten Staaten und bei einem nuklearen bewaffneten Iran würde Israel nie seine Nuklearbestände offen legen oder gar auflösen. Israel würde versuchen seine Abschreckungskraft weiter zu verbessern, wenn nicht gar durch entsprechende Trägermittel weiter auszubauen. Andere Nachbarstaaten könnten sich genötigt fühlen eigene Nukleare Bestände aufzubauen oder offen zu erwerben. Die saudische Führung könnte verstärktes Interesse an einer Nuklearwaffenoption bekunden, in Form von der Übernahme Pakistanischer Atomsprengköpfe. Saudi Arabien steht im Verdacht das pakistanische Waffenprogramm mitfinanziert zu haben, was einige Beobachter zum Schluss kommen lässt, dass die Vereinbarung dahin geht, dass Pakistan für Saudi Arabien Kernwaffen in Pakistan einlagern könnte. Diesbezüglich würde auch Ägypten einer solchen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Ganz geschweige von Kuwait, Bahrain, Jordanien, die VAE und dem Oman. Ob die Türkei sich mit nuklearen Waffen ausstatten würde ist bis dato noch nicht zweifelsfrei festzustellen. Die Türkei ist Mitglied der Nato und steht unter dem atomaren Verteidigungsschirm der USA, deshalb ist davon auszugehen das sich die Türkei nicht dem Atomaren Rüstungswettlauf, aufgrund des Wunsches eines EU- Beitritts, beteiligen wird. Es gäbe mittelfristig auch für die Türkei keinen Grund, einen atomaren Erstschlag seitens Irans zu fürchten, geschweige den Verlust von geostrategischer Absichten. Ein Angriff auf die Türkei käme eines Angriffs auf die EU und Nato zugleich.
Bild: www.derstandard.at
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