Also ich find in diesem neuen Entwurf interessante Aspekte, wie z.b. "So können Betreiber von Anlagen mit CO2-Emissionen von weniger als 25.000 Tonnen pro Jahr einen Antrag auf Befreiung vom Emissionshandel stellen, wenn sie sich verpflichten, gleichwertige Maßnahmen zur Emissionsreduzierung durchführen." - "Die Gesamtemissionsmenge für alle emissionshandelspflichtigen Anlagen sinkt ab 2013 kontinuierlich um 1,74 Prozent pro Jahr. Damit wird der Emissionshandel zwischen 2013 und 2020 den größten Beitrag zur Treibhausgasminderung in Europa leisten. Laut Pressemitteilung des Bundesumweltministerium."
Aber wie soll des den weitergehen? Soviel ich weis ist eigentlich der Handel mit Schmutz durch den letzten Klimagipfel gestorben.
| Anhang | Größe |
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| Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels.pdf | 645.56 KB |
