IZ-Präsidium
| Benutzerbild | Name | Signatur | Mitgliedschaftsbeitrittsdatum |
|---|---|---|---|
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Vorstand | 12.01.2011 - 18:35 | |
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Administrator | Hier steht meine Signatur | 05.05.2010 - 20:09 |
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§ 1
Unabhängigkeit der Mitglieder. Befangenheit. Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Mitglieder sowie die Mitglieder unserer Organe sind an Weisungen nicht gebunden. Sie vertreten ihre persönlichen Überzeugungen und sind nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Tritt bei einer bestimmten Frage die Besorgnis eines Interessenkonflikts auf, hat das betreffende Mitglied dies der/dem Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden anzuzeigen und mit ihr/ihm bzw. ihnen darüber ein Gespräch zu führen. Ergibt sich dabei keine Übereinstimmung darüber, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, so entscheidet das Organ in Abwesenheit der/des Betreffenden über deren/dessen Teilnahme an der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung.
(3) Die Mitglieder des Exekutivrates sind zur Verschwiegenheit über die Beratungen...

